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Spezialkonzept
für die Versicherung von
Photovoltaikanlagen
mit einer Leistung bis max. 200 kW
Elektronikversicherung für Photovoltaikanlagen
einschließlich Ausfallentschädigung für entgangene
Einspeisevergütungen.
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Schutz vor unvorhergesehenen Schäden an der technischen Ausstattung
Der Anteil regenerativer Energien in der Stromerzeugung wird immer größer.
Der Gesetzgeber fördert die Installation der Anlagen. Für den Schutz vor
unvorhergesehenen Schäden ist der Betreiber allerdings selbst verantwortlich.
Um unvorhergesehen eintretende Sachschäden abfangen zu können,ist es erforderlich,
finanzielle Rücklagen zu bilden.
Diese sind nur schwer zu kalkulieren, binden wichtiges
Kapital und müssen zudem versteuert werden.
Durch den Abschluss einer Elektronikversicherung wird die unsichere Rücklage in eine
feste Größe - in Form einer Versicherungsprämie - umgewandelt.
Ohne zusätzliche
Kapitalbindung wird so das Unternehmen vor unvorhergesehenen Risiken geschützt.
Zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Betriebes der Photovoltaikanlage sollte außer
der notwendigen Wartung und Pflege die Elektronikversicherung nicht fehlen.
Beispiele für versicherte Gefahren
Entschädigung wird geleistet für Beschädigungen oder Zerstörungen (Sachschäden),
insbesondere durch:
· Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit des Bedienungspersonals
· Vorsatz Dritter
· Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung
· Konstruktions-, Material-, Ausführungsfehler
· Kurzschluss, Überstrom, Überspannung
· Brand, Blitzschlag, Explosion
· Naturgewalten, höhere Gewalt, Sturm
Arbeiten am Dach und Nutzungsausfall
Erforderliche Arbeiten am Dach infolge eines ersatzpflichtigen Sachschadens an der
Photovoltaikanlage sind gemäß Klausel 0017 bis zu 15.000 € auf Erstes Risiko
mitversichert.
Der Nutzungsausfall ist gemäß Vereinbarung ebenfalls versichert.
Ausschlüsse:
· Betriebsbedingte normale und vorzeitige Abnutzung (Verschleiß)
· Erdbeben
· Krieg, Beschlagnahme, Kernenergie |