Assekuranzbüro Prof. Dr. W. Masula GmbH

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 Gewerbliche Versicherungen Informationen

Unsere Konzepte bieten umfassenden Schutz für Klein- und Großbetriebe in der Landwirtschaft.

Gebäude und lnhaltsversicherung

 

 

 

 

Besondere Vereinbarungen und Bestimmungen
zur Gebäude und lnhaltsversicherung (F/St)


- Auszug-
Die nachstehenden pauschalen Einschlüsse gelten summarisch max. bis zur VS je Gebäude, max. bezogen auf den Schadenfall wenn mehrere Gebäude betroffen sind jedoch max. 2,5 Mio. €
- Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegung- und Schutzkosten Feuerlöschkosten in der Feuerversicherung
- Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen
- Grundstücksbestandteile- wie Antennen, Stander, Fahnenmasten, ei. Freileitungen,
- Gartenlaternen, Carports, Hundehütten, Müllboxen, Briefkastenanlagen, Hof und Gehsteigbefestigungen und Einfriedungen.
- Aufwendungen für Dekontamination des Erdreiches aufgrund behördlicher Auflagen
- Selbstbeteiligung 15 % mind. 500 € max.. 7.500€
- Abbruch-, Aufräumungs-, Abfuhr- und lsolierungskosten für radioaktiv verseuchte Sachen. Das Gebäude (der Rohbau) und die zur Errichtung des Gebäudes notwendigen auf dem
Baugrundstück befindlichen Baustoffe, während der Zeit des Rohbaus
- Überspannungsschäden durch Blitz
- Böswillige Beschädigungen
- Schäden durch böswillige Beschädigungen sind mitversichert.
- als böswillige Beschädigung gilt jede vorsätzliche u nmittelbare Beschädigung und Zerstörung von versicherten Gebäuden — auch Verschmutzung von „Graffiti“
- Die Versicherung erstreckt sich nicht auf :
a ) Schäden von Repräsentanten oder Mitarbeitern/Mietern des VN verursacht werden
b) Verschmutzungen o. Schäden vor Vertragsabschluss
c) Verschmutzungen o. Beschädigungen durch andere Materialien als handelsübliche Farbe
d) Kosten für die Erneuerung oder Anpassung von Anstrichen, Malereien, Schriften,
Verzierungen oder Verkleidungen der Außenfassade
e) Ausgleich für evtl. Wertminderung
1) Bearbeitungsschäden durch Reinigungsvorgang
g) Beseitigung von Schäden auf Untergründen aus Weichholz oder mineralischem Dämmputz
h) Die Entschädigung ist auf 1.500 € auf erstes Risiko begrenzt SB 500 €


 
 

 

 

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